Steuerberater Voraussetzungen: 3 Wege für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie Steuerberater werden können. Egal, welchen Weg Sie wählen, er umfasst jeweils eine theoretische Vorbildung sowie eine Praxisphase. Im Anschluss folgt die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen. Erfahren Sie in den nächsten Abschnitten, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und verschaffen Sie sich einen Überblick
Was sind die Voraussetzungen, um Steuerberater zu werden?
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberater-Prüfung sind im Steuerberatungsgesetz (vgl. § 36 StBerG) und der Durchführungsverordnung geregelt. Um für die Prüfung zum Steuerberater zugelassen zu werden, können Sie entweder den akademischen Weg gehen, was bedeutet ein Studium abzuschließen, oder eine Berufsausbildung absolvieren, jeweils in Kombination mit einer praktischen Tätigkeitszeit. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, bei der Finanzverwaltung ein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt im gehobenen Dienst oder eine Ausbildung für den mittleren Dienst zu absolvieren, um mit entsprechender Praxiserfahrung zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Die Länge der erforderlichen Praxiszeit unterscheidet sich je nach Wahl des Weges und kann von zwei bis zu acht Jahren variieren. Wir empfehlen also, sich bereits vorab Gedanken zum eigenen Werdegang zu machen, um dann den für Sie bestmöglichen Weg einzuschlagen zu können.
Akademischer Weg
Zur Prüfung zum Steuerberater wird zugelassen, wer ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Außerdem ist auch ein Abschluss eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung zulässig. Die Länge der anschließend erforderlichen Praxistätigkeit hängt dann von der Regelstudienzeit ab. Wenn das Studium in weniger als vier Jahre abgeschlossen werden kann (u. a. Bachelor-Studiengänge), sind drei Jahre praktische Tätigkeit notwendig, beträgt die Studienzeit vier Jahre oder mehr, sind zwei Jahre ausreichend.
Sofern Sie zwei aufeinander aufbauende Studiengänge absolvieren (z.B. Bachelor und Master), kann die Regelstudienzeit addiert werden, sodass nur 2 Berufsjahre erforderlich sind. In diesem Falle zählt bereits jede berufliche Tätigkeit nach dem ersten akademischen Abschluss als berufspraktische Zeit.
Besonders beliebt ist das duale Studium Steuern, da hier von Anfang an Theorie und Praxis kombiniert werden. So ist es beispielsweise möglich, neben dem Bachelorabschluss, gleichzeitig eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten zu absolvieren.
Ob der jeweilige Studiengang den Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 StBerG entspricht und demnach zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung ausreicht, kann nur von der zuständigen Steuerberaterkammer entschieden werden.
Berufspraktischer Weg
Der zweite Weg, um die Steuerberater Voraussetzungen zu erfüllen, ist eine kaufmännische Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten oder eine andere gleichwertige Ausbildung. Anschließend sind dann noch acht Jahre Praxiserfahrung notwendig, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden.
Wenn Sie die erforderliche Praxiszeit von acht auf sechs Jahre verkürzen möchten, können Sie nach ihrer Steuerfachangestelltenprüfung noch eine Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter absolvieren.
Verwaltungsweg
Eine weitere Möglichkeit, wie Sie zur Prüfung zum Steuerberater zugelassen werden können, ist der Verwaltungsweg. Durch den Abschluss eines dualen Studiums zum Diplom-Finanzwirt an einer Fachhochschule erwerben Sie die Qualifikation für eine Einstellung als Beamtin oder Beamter im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung. Diplom-Finanzwirte erfüllen die Voraussetzungen eines Hochschulabsolventen im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StBerG, sodass für die Zulassung zum Steuerberaterexamen eine Praxiszeit von drei Jahren erforderlich ist. Die Regelung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 StBerG, der eine praktische Tätigkeit von sechs Jahren vorsieht, ist nur noch für Verwaltungsangehörige des gehobenen Dienstes ohne einen Fachhochschulabschluss von praktischer Bedeutung.
Alternativ kann bei der Finanzverwaltung auch eine Ausbildung absolviert werden, die den Zugang zum mittleren Dienst ermöglicht. Sie ist einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten gleichwertig, sodass im Anschluss eine achtjährige Praxisphase erforderlich ist.
Was zählt als praktische Tätigkeit?
Wichtig zu wissen ist, dass Ihre praktischen Tätigkeiten erst anrechenbar sind, wenn sie nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung ausgeübt wurden. Zudem muss die Arbeit im Kernbereich der Berufstätigkeit eines Steuerberaters (sog. Vorbehaltsaufgaben) einen Umfang von mindestens 16 Wochenstunden umfassen.
Persönliche Steuerberater Voraussetzungen
Neben der formellen Eignung ist es wichtig, dass Sie auch persönlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen bzw. Interessen haben, um ein erfolgreicher Steuerberater zu werden. Zum Beruf gehört nämlich neben der Erstellung z. B. von Jahresabschlüssen auch die Beratung der Kunden, unter anderem zu steuerrechtlichen Fragen. Daher ist Kommunikationsstärke insbesondere bei der Zusammenarbeit mit den Mandaten essenziell. Typischerweise beraten Sie auch zu Fragen bezüglich der Unternehmensgründung, dem Tagesgeschäft oder auch der Nachfolge.
Weitere wichtige persönliche Voraussetzungen sind:
- Interesse an Zahlen, Steuerrecht, Rechnungswesen, Controlling und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
- Verständnis für wirtschaftliche und finanzielle Zusammenhänge
- Spaß an der Arbeit mit Gesetzen und Verwaltungsanweisungen und der Analyse von Gerichtsentscheidungen
- Zuverlässige und detailorientierte Arbeitsweise
- Kommunikationsstärke, Serviceorientierung und Aufgeschlossenheit
Kurz zusammengefasst: Was brauchen Sie für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung?
Um eine Zulassung von der zuständigen Kammer zur Steuerberaterprüfung zu erhalten, müssen Sie zunächst die bereits oben erwähnten formellen Voraussetzungen, was eine Kombination aus theoretischer Ausbildung und praktischer Berufstätigkeit sind, erfüllen. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die erforderlichen Praxiszeiten zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein müssen. Die eben genannten persönlichen Voraussetzungen werden nicht weiter von der Steuerberaterkammer geprüft und dienen lediglich als Orientierung bzw. gut gemeinter Ratschlag von uns.
Abgesehen davon muss Ihre fristgerechte Anmeldung zur Prüfung bis zum 30.04. eines Jahres bei der zuständigen Kammer eingehen, der sogenannte Zulassungsantrag. Bei der Anmeldung wird dann die Zulassungsgebühr in Höhe von 200 Euro fällig. Spätestens bis zum 31.08. desselben Jahres kommt dann noch die Prüfungsgebühr von 1.000 Euro hinzu, die Sie ebenfalls an die Kammer entrichten müssen.
Nicht zu unterschätzen: Die Vorbereitungszeit auf das Steuerberaterexamen
Das Steuerberatungsexamen gilt als eine der anspruchsvollsten Berufsprüfungen in Deutschland, bestehend aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Dementsprechend ist eine ausführliche Vorbereitung sehr wichtig und nicht zu vernachlässigen. Neben dem Aneignen von fundiertem Steuerwissen sollten Sie auch das Schreiben der Prüfung intensiv trainieren. Hierfür können Sie beispielsweise sogenannte Klausurenkurse besuchen, in denen Sie hilfreiche Techniken erlernen und Klausuren auf Prüfungsniveau schreiben.
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