Was macht ein Steuerberater?

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Die Steuern und die damit verbundene Buchhaltung sind für die meisten Menschen eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Vor allem als Unternehmensinhaber ist es empfehlenswert, die Dienste von Fachleuten in Anspruch zu nehmen. Zu groß ist die Gefahr, durch falsche Deklarationen oder die Vernachlässigung von Aufzeichnungspflichten in den Fokus der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden zu geraten.

 

Aufgaben eines Steuerberaters

Gemäß § 33 Steuerberatungsgesetz haben Steuerberater die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.

Das Spektrum der Dienstleistungen ist also keineswegs auf die Beratung beschränkt. Die Beratung bildet aber den Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerberaters. Die Erstellung von Steuererklärungen und Buchhaltungen wird i. d. R. von den fachlich vorgebildeten Mitarbeitern (Steuerfachangestellten) erledigt und vom Steuerberater kontrolliert. Der beratende Steuerberater analysiert die betriebswirtschaftlichen, insbesondere finanziellen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eines Unternehmens, um zur Prosperität seines Mandanten beizutragen und die steuerlichen Verhältnisse zu gestalten und zu optimieren.

 

Perspektiven

Steuerberater können sich als Freiberufler selbstständig machen. Sie sind dann Einzelunternehmer oder schließen sich mit mehreren Berufsträgern zu einer Steuerberatungsgesellschaft zusammen. Sie können aber auch als angestellte Steuerberater in Steuerberatungsunternehmen und damit als Arbeitnehmer ohne unternehmerisches Risiko, aber auch ohne die Möglichkeit, einen (eigenen) Geschäftswert aufzubauen, tätig werden.

Ihr Tätigkeitsfeld hängt entscheidend von der Größe des Steuerberatungsunternehmens ab. In Big Four-Gesellschaften und sicherlich auch bei den Next-Six-Steuerberatungsgesellschaften besteht i. d. R. ein höherer Spezialisierungsgrad und damit die Möglichkeit, Umsatzsteuerexperte oder Spezialist in Fragen der Arbeitnehmerentsendung oder für Konzernverrechnungspreise zu werden. Beraten werden i.d.R. Großunternehmen und Konzerne und dies weltweit.

Steuerberater in kleinen Kanzleien müssen sehr viel breiter aufgestellt sein. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Erstellung von Buchhaltungen, Jahresabschlüssen und Deklarationen und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Natürlich gehört auch die Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen sowie Rechtsbehelfsverfahren zu den Kernaufgaben des Beraters von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Personalführung nimmt dabei einen wesentlichen Teil der täglichen Arbeit ein.

Der Steuerberater im Mittelstand muss nicht nur das Tagesgeschäft von der Pike auf beherrschen. Als Mitgesellschafter mit unternehmerischem Gestaltungswillen muss er in eine Leitungsfunktion hineinwachsen. So trägt er u.a. Personalverantwortung und muss Mandanten akquirieren. Er stellt sich den komplexen Anforderungen im unternehmensberatenden und gestaltungsorientierten Mittelstand und häufig auch in der Wirtschaftsprüfung. Er ist Allrounder mit der Fähigkeit zur Spezialisierung und hat damit sicherlich die schwerste Aufgabe im beruflichen Umfeld der Steuerberatung zu bewältigen, aber auch außerordentlich gute finanzielle Perspektiven und die Möglichkeit, unternehmerische Geschicke seines Unternehmens zu lenken und sich als Teil eines Teams selbst zu verwirklichen.

 

Verantwortung eines Steuerberaters

Ein Steuerberater tritt als Bevollmächtigter seines Mandanten (§ 80 AO) gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten in Erscheinung und unterstützt ihn dabei, die Pflicht der vollständigen und wahrheitsgemäßen Deklaration zu erfüllen. Er ist demnach verpflichtet, nachteilige steuerliche Konsequenzen für seinen Mandanten zu verhindern und ihn über relevante steuerliche Auswirkungen hinreichend aufzuklären. Um dies leisten zu können, sind Steuerberater gemäß § 4 Abs. 1 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten. Dafür muss ein Steuerberater über ein großes präsentes Fachwissen verfügen und über aktuelle steuerliche Entwicklungen informiert sein. Da das Steuerrecht eine besonders dynamische Materie darstellt, die ständigen Rechtsänderungen unterliegt, ist eine Fort- und Weiterbildung auch nach dem Steuerberaterexamen erforderlich, soweit dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der Sachkunde notwendig ist (§ 4 Abs. 3 BOStB).

 

Schweigepflicht

 Gemäß § 5 Abs. 1 BOStB sind Steuerberater zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufs oder bei Gelegenheit der Berufstätigkeit anvertraut worden oder bekannt geworden ist, verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort (§ 5 Abs. 5 BOStB).

 

Voraussetzungen

Um als Steuerberater tätig werden zu können, ist ein erfolgreicher Abschluss des Berufsexamens erforderlich. Welche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Ausbildungswege insoweit infrage kommen, können Sie im Beitrag „Steuerberater Voraussetzungen“ nachlesen (verlinken?). In persönlicher Hinsicht sollte ein angehender Steuerberater gewissenhaft und gründlich arbeiten. Er sollte zudem Spaß im Umgang mit Zahlen und ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringen.

 

Fazit

Die Erfüllung ihrer steuerlichen Deklarations- und sonstigen Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren bedeutet eine erhebliche Belastung für Unternehmen und Privatpersonen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist gerade für Unternehmen unverzichtbar, um sich insoweit zu entlasten, die Steuerlast zu minimieren und Fehler bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten zu vermeiden. Der Beruf des Steuerberaters hält wegen dieser kontinuierlichen Nachfrage exzellente Karriereoptionen bereit und bietet einen spannenden sowie abwechslungsreichen Berufsalltag. Ein Steuerberater muss allerdings zunächst die beruflichen Hürden in Form der Zugangsvoraussetzungen überwinden. Arbeitet er gewissenhaft und kreativ, erwirbt er eine besondere Vertrauensstellung bei seinen Mandanten, die aufgrund des Dauerberatungsverhältnisses i.d.R. deutlich über die anderer rechtsberatender Berufe hinausgeht.

 

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